Wie sieht die Struktur meines Geschäft aus? Rechtsform eines Unternehmens: Eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie bei Ihrer Gründung treffen müssen, ist die passende Rechtsform, da diese dafür verantwortlich ist wie viele Steuern Sie bezahlen werden. Die Kaufmännische Arbeit, die Haftungsangelegenheiten und Ihre Fähigkeit Umsätze zu machen. Lassen Sie sich hierfür von einen Fachmann (Steuerberater, Rechtsanwalt) oder von Rechtsabteilungen der IHK beraten. Dieser kann Ihnen mitteilen, welche Vor- und Nachteile diese oder jene Rechtsform hat und, ob Ihre Entscheidung unter Umständen später rückgängig gemacht werden kann. Was für finanzielle Auswirkung Ihr Auswahl hat. Diese sind die wenigen von den vielen Fragen, die, die meisten Existenzgründer sich stellen.
Der Einzelunternehmer: Für diese Rechtform entscheiden sich die meisten Selbständige. Es ist geeignet für kleinere Unternehmen, Rechtsanwalt, Feiberufler, Handwerksbetriebe, Gewebebetreiber usw. wenn nur ein Existenzgründer beteiligt ist. Einige Vorteile dieser Rechtform sind, seine unbürokratische Art. Es gibt keine Anforderung an ein Mindestkapital. Sie alleine sind verantwortlich für die Geschäftsentscheidungen, der Gewinn steht Ihnen alleine zu, diese Form ist sehr flexibel. Die Nachteile sind, dass der Gründer mit seinen gesamten Privatvermögen haftet und meistens ist das Startkapital sehr gering, welches möglicherweise das Unternehmenswachstum bremst.
Der GbR: Auch BGB genannt, ist eine Personengesellschaft welche in Deutschland vielfältig benutzt wird. Diese Rechtsform kommt zustande, wenn mehrere Gründer in Frage kommen. z.B. ein Installateur, Bauunternehmer und Elektrounternehmer finden sich, um Häuser herzustellen. Ein GbR-Vertrag enthält Informationen über die verantwortlichen Personen. Ziel des Unternehmens ist eine Erklärung der Beteiligten das genannte Ziel zu verfolgen. Diese Unternehmensart ist ebenfalls unbürokratisch, einfach, kein Mindestkapital, flexibel und braucht wenig Formalitäten. Manchmal kommt es aber bei den Partnern zu Streitereien, Gründer haften mit Ihrem Privat- als auch mit dem Firmenvermögen. Eine Fehlentscheidung der Partner, die die Firma ruiniert, könnte für alle Unternehmensmitglieder böse enden. Gründer dürfen nicht in Handelsregister eintragen lassen.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG): Hier sind mehrere gleichberechtigte Partner oder auch Teilhaber, die sich nicht persönlich in der Gründung engagieren beteiligt. Eine Eintragung im Handelsregister ist nötig. Dieser Eintrag enthält den Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Firmen Sitz, sowie den Geschäftbeginn und die Vertretungsmacht der Gesellschafter. Die Existenzgründer haben den Vorteil einer höheren Kreditwürdigkeit, es wird kein Mindestkapital verlangt, die Verantwortung und Risiken werden zwischen den Partnern geteilt. Unternehmensmitglieder haften mit Ihrem Privat- als auch Firmenvermögen.
Die Kommanditgesellschaft ( KG): Diese Rechtsform ähnelt der OHG, sie wird jedoch in zwei Gruppen geteilt. Der Komplementär (Vollhafter) und der Kommanditist (Teilhafter). Der Komplementäre vertritt die Gesellschaft und haftet mit seinem Privat- und Firmenvermögen. Der Kommanditist im Gegensatz darf die Gesellschaft nicht vertreten, steht aber gegenüber dem Komplementär Informationsrecht und darf auch gegen manche Geschäfte Widerspruch erheben. Er stellt bestimmtes Kapital zur Verfügung und erfüllt damit seine Haftung gegenüber der Firma. Für entstehende Verbindlichkeiten haftet er nicht mit seinem Privatvermögen. In der Regel haftet er nur mit der Summe seiner Einlage.
Die Private Company Limited by Shares (Ltd): Es ist die englische Variante der Deutschen GmbH. Der Gründung kann ohne Hinzunahme eines Notars abgewickelt werden. Es besteht ein freie Wahl des Firmen Namens, kein Mindest oder Höchstkapital, Einlage kann in Form von Dienstleistungen oder Waren sein. Mitglieder haften nur für die Höhe der erbrachten Einlage. Allerdings stecken auch viele Nachteile bzw. Pflichten dahinter. Bilanzen werden von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert und ein jährlicher Bericht ist ein Muss. Geschäftführer haften unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Viele Vorschriften dürfen Sie nicht vernachlässigen.
Der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Diese Rechtform verhindert einen Zugriff auf das Privatvermögen. Die Gründung ermöglicht eine spätere Aufnahme von weiteren Kapitalgebern oder die Beteiligung von anderer Unternehmen. Es ist hier Pflicht, einen Eintrag in das Handelsregister vornehmen zu lassen. Partner müssen eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) abschließen. Im Fall einer alleinigen Gründung ist eine Errichtungserklärung erforderlich. Diese enthält Informationen über die Summe der Startkapitals, den Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den Sitz der Gesellschaft. Für eine GmbH ist ein Mindestkapital von € 25.000 vorgeschrieben. Die GmbH wird von ein Geschäftsführer vertreten. Dieser muss für Schäden persönlich haften, wenn er seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Aktiengesellschaft (AG): Hier wird Eigenkapital über der Verkauf von Aktien besorgt. Für Existenzgründer ist diese Rechtsform nicht geeignet. Für Unternehmen die einen hohen Kapitalbedarf haben, ist es die richtige Form. Die AG ist eine juristische Person und wird durch einen Vorstand vertreten. Mindestkapital beträgt €50.000. Ein Eintrag in das Handelsregister, sowie eine Gesellschaftsvertrag ist hier erforderlich. Die AG haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.