Gewerbeanmeldung

Ist für eine Selbständigkeit im Netz eine Gewerbeanmeldung nötig?

Ist eine Gewebeanmeldung nötig? Diese Frage stellen sich viele Selbständige im Web, während der Gründungsphase. Es ist meistens unklar, ob die jeweiligen Dienste im Netz als freiberuflich oder als gewerblich eingruppiert werden. Die klare Antwort zu dieser Frage ist JA, eine Gewebeanmeldung ist notwendig, damit Sie sorgenlos im Internet auftreten können ohne eine Verwarnung mit Bussgeld zu befürchten. Solange eine Tätigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht versehen ist, muss eine Gewerbe angemeldet sein

Unter bestimmten Voraussetzungen fällt eine Selbständigkeit unter die „Freien Berufe“. Diese Berufe umfassen rechts-, steuer- und wirtschaftberatende Berufe, technische und naturwissenschaftliche Berufe, Sozialberufe, Heil- und Kulturberufe usw. Für freiberufliche Selbständigkeiten ist keine Gewerbeanmeldung nötig und damit entfällt eine Gewebesteuer. Es genügt eine Meldung beim Finanzamt.

Eine selbständige Tätigkeit im Netz, mit dem Vorhaben, über Ihre Internetseite mit Affiliate Links, Blogging mit Werbeplätzen, Banners und Google Adsense usw. Geld zu verdienen, sind nicht als freiberuflich angesehen. Deshalb sind Sie verpflichtet, eine Gewerbe anzumelden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie wirklich eine  dieser Werbeart betreiben. Eine Gewebeanmeldung ist nicht so kompliziert wie man denkt.

Information zu Ihrer Gewerbeanmeldung erhalten Sie von den folgenden Stellen:

  • Rathaus/Gemeinde
  • Finanzamt
  • Agentur für Arbeit
  • IHK
  • Gewerbeamt
  • Eichamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Zollamt

Sie bekommen ein Anmeldungsformular zum ausfüllen. Hier machen Sie Angaben zum Inhaber und dem Betrieb, weiter die Beschreibung ihre Tätigkeit. Die Anmeldung kostet ca. 15 bis 60€. Sie benötigen ihren Personalausweis, innerhalb von 10min ist ihre Unternehmen angemeldet. Sie können parallel zur Gewerbe-Anmeldung, einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen, oder Sie warten bis zu 3 Wochen nach ihrer Gewebeanmeldung. Dann wird Ihnen diese automatisch vom zuständigen Finanzamt zugesendet.

Hier werden Angaben zur Person, Betriebstätte, der erwartende Umsatz und die Gewinnermittlung erfragt. Auch, ob ihr Unternehmen die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen wird oder nicht. Als Kleinunternehmer darf ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 17 500 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50 000 Euro nicht übersteigen. Nach §19 Absatz 1 UStG braucht ein Kleinunternehmer grundsätzlich keine Umsatzsteuer zu bezahlen. Um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen in diese Kategorie fällt, wird für das Gründungsjahr eine geschätzte Summe der Umsätze auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet.

Nach der vollständigen Ausfüllung der Fragenbogen schicken Sie diese zurück an Ihr zuständiges Finanzamt. Voraussichtlich 2 Wochen danach erhalten Sie eine Betriebssteuernummer mit dem Sie im Internet auftreten können.